Rahmenvertrag / Allgemeine Vertragsbedingungen


Gassi-Wölfe Hundeausführservice Wolfsburg

§ 1 Geltungsbereich
Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Tierbetreuungsverträge und Auftragsvereinbarungen, die zwischen dem Hundeausführservice Gassi-Wölfe, Inhaberin Frau Jessica Seeber (nachfolgend kurz „Hundebetreuerin“ oder „Betreuerin“ genannt), und dem Kunden / Auftraggeber (nachfolgend kurz: „Hundehalter“ oder „Kunde“) abgeschlossen werden. Die Bestimmungen finden, soweit nichts anderes gesondert vereinbart ist, auch Anwendung auf alle weiteren für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen im Rahmen der zeitweisen Betreuung der Tiere. Sie gelten ebenfalls, soweit die Hundebetreuerin zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Erfüllungsgehilfen einsetzt.


§ 2 Vertragspartner / Vertragsabschluss durch Dritte / Kündigung
(1) Vertragspartner sind die Hundebetreuerin und der Hundehalter / Kunde; hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hundebetreuerin gegenüber zusammen mit dem Hundehalter / Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen des Kunden aus dem (Einzel-)Hundebetreuungsvertrag.
(2) Der vorliegende Rahmenvertrag ist beiderseits ohne Einhaltung einer Frist mit Wirkung für die Zukunft kündbar; bereits abgeschlossene Einzel-Terminsvereinbarungen und die Geltung dieses Rahmenvertrages für solche Vereinbarungen bleiben davon unberührt.


§ 3 Gegenstand / Inhalt der Leistungen der Hundebetreuerin
(1) Die Hundebetreuerin übernimmt nach Maßgabe dieser Vertragsbestimmungen für den Hundehalter in dessen Auftrag das Ausführen von dessen Hund bzw. Hunden. Inbegriffen sind die Abholung, der Transport, das Ausführen nach Ermessen der Hundebetreuerin in einer
zusammengestellten Hundegruppe und das Zurückbringen des Hundes in die Räumlichkeiten des Hundehalters; die Hundebetreuerin ist dabei bestrebt, den betreuten Hund unter Einsatz art- und tiergerechter Mittel in einen möglichst entspannten Allgemeinzustand zu versetzen.


(2) Folgende Regelleistungen können zwischen Hundehalter / Kunden und Hundebetreuerin vereinbart werden:


a. Gruppenrunde; die reine Spazierzeit beträgt ca. 1 – 1 ½ Stunden, buchbar montags bis freitags in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr; die Gruppengröße beträgt 2 – 5 Hunde (max.);
b. Einzelrunde regelmäßig; die reine Spazierzeit beträgt ca. 1 Stunde, buchbar montags bis freitags in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr;
c. Einzelrunde einmalig; die reine Spazierzeit beträgt ca. 1 Stunde, buchbar montags bis freitags in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr.


(3) Die oben unter (2) a. bis c. angegebenen Varianten umfassen den Transport, d. h. die An- und Abfahrt zur Abholung / Rückgabe des / der betreuten Tiere(s) und die Fütterung des / der Tiere(s) während der Betreuungszeit.
(4) Die Regelleistungen nach (2) werden durch den Hundehalter auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages jeweils per Einzel-Terminvereinbarung (Formular, s. Anlage 1) bei der Hundebetreuerin beauftragt.
(5) Längerfristige Hundebetreuungen an Wochenenden, über Feiertage oder die Tierbetreuung während Urlaubsabwesenheitszeiten des Hundehalters sind möglich, müssen aber gesondert schriftlich vereinbart werden. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten sind dabei im Einzelnen festzulegen.


§ 4 Ablehnungsrecht
Die Hundebetreuerin ist berechtigt, Anfragen und Auftragswünsche des Kunden in Bezug auf Leistungen nach § 3 oder anderweitige in dieser Rahmenvereinbarung bezeichnete Leistungen ohne Benennung von Gründen abzulehnen; eine Verpflichtung der Hundebetreuerin zum Abschluss von Einzel-Terminvereinbarungen ist aus dieser Rahmenvereinbarung nicht herzuleiten.


§ 5 Beratungsgespräch / Buchung
(1) Der Hundehalter bestätigt, dass er bei Abschluss dieser Rahmenvereinbarung über die Betreuung, Haltung und Unterbringung des zu betreuenden Tieres durch ein Beratungsgespräch mit der Hundebetreuerin eingehend informiert worden ist.
(2) Die Inanspruchnahme der Leistungen der Hundebetreuerin ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich; als verbindlich gilt ein Termin erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch die Hundebetreuerin. Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen; für die rechtsgültige Beauftragung der Hundebetreuerin ist aber jeweils die schriftliche Bestätigung mittels des Formulars „Einzel-Terminvereinbarung“ (Anlage 1 zu diesem Rahmenvertrag) erforderlich.
(3) Bei der erstmaligen Beauftragung hat der Kunde der Hundebetreuerin zusätzlich das Formular „Angaben zum Tierhalter / Angaben zum Hund“ (Anlage 2 zum Rahmenvertrag) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet zur Verfügung zu stellen.
(4) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme / Übernahme des Tieres durch die Hundebetreuerin jeweils ausdrücklich anzugeben.
(5) Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden.
(6) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Tieres sowie ein etwaiger Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten, sind der Hundebetreuerin bei der Buchung mitzuteilen.
(7) Hat der Hundehalter außerhalb der Vereinbarungen mit der Hundebetreuerin anderweitig ein spezielles Training mit dem Hund wie bspw. Leinenführigkeit veranlasst, kann die Hundebetreuerin hierauf nur eingehen, wenn dazu eine besondere Vereinbarung getroffen wird. Mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt bei der Hundebetreuerin erklärt sich der Hundehalter jedoch unabhängig davon einverstanden.
(8) Der Hundehalter bestätigt mit der Unterzeichnung der vorliegenden Vertragsbedingungen, dass der Hundebetreuerin alle Informationen bezüglich des zu betreuenden Tieres vollständig und wahrheitsgetreu erteilt werden bzw. worden sind.


§ 6 Preise u. Abrechnung der Leistungen der Hundebetreuerin
(1) Die Einzelpreise für die Regelleistungen der Hundebetreuerin richten sich nach der zum Zeitpunkt der jeweiligen Einzel-Terminvereinbarung gültigen Preisliste der Hundebetreuerin. Die aus der Liste ersichtlichen Preise schließen die ggf. anfallende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Der Hundehalter/ Kunde bestätigt, bei Abschluss dieses Rahmenvertrages die aktuell gültige Preisliste erhalten zu haben (Anlage 3 zum Vertrag).
(2) Preise für längerfristige Hundebetreuungen außerhalb der vertraglichen Regelleistungen werden in der entsprechenden Vereinbarung gesondert schriftlich festgelegt. Die Hundebetreuerin ist berechtigt, bei solchen längerfristigen Betreuungen Vorkasse oder Vorschüsse zu beanspruchen.
(3) Das Entgelt für die jeweils beauftragte Betreuung ist grundsätzlich bei der Terminvereinbarung bzw. der Abholung des Hundes zur Betreuung zu entrichten; Zahlung hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, grundsätzlich in bar zu erfolgen. Wird hiervon abweichend Zahlung nach Rechnungstellung schriftlich vereinbart, gilt für den Ausgleich der Rechnungssumme eine Zahlungsfrist von zwei Wochen ab Zugang der Rechnung. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Zahlung auf dem Konto der Hundebetreuerin.
(4) Nimmt der Kunde einen von der Hundebetreuerin zuvor bestätigten Betreuungstermin nicht wahr, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Entgelts für diesen Termin verpflichtet, wenn nicht spätestens am Terminstage bis 08.30 Uhr die Absage bei der Hundebetreuerin vorliegt.
(5) Zusätzlich ausgeführte Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei Nichterfüllung dieser Zahlungspflicht behält sich die Hundebetreuerin das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den zusätzlich berechneten Preis ausgleicht; die durch den Einbehalt entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.


§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod
(1) Der Hundehalter versichert mit der Abgabe seines Tieres an die Hundebetreuerin, dass dieses über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht.
(2) Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Tieres vorzulegen und auf Wunsch der Hundebetreuerin bei dieser für die Dauer der jeweiligen Betreuung zu hinterlegen.
(3) Gegenüber Hundehaltern, die für das zu betreuende Tier nicht die geführten Impfungen nachweisen, ist die Hundebetreuerin berechtigt, wahlweise von dem Vertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Tierhalters nachzuholen. Etwaige (Folge-)Schäden auf Grund entgegen der vertraglichen Zusicherung fehlenden oder unzureichenden Impfschutzes des betreuten Hundes gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundebetreuerin übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung bzw. Gewähr.
(4) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes zur Betreuung außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und für andere Personen oder Tiere ansteckenden Krankheiten ist und innerhalb der letzten 4 Wochen ein Spot On Zecken-/Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist auf Anforderung der Hundebetreuerin durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen.
(5) Verdachtsfälle auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Tieres und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundebetreuerin ist berechtigt, die Übernahme kranker oder im Verdacht einer Erkrankung stehender Tiere abzulehnen.
(6) Der Hundebetreuerin bleibt außerdem vorbehalten, das betreute Tier bei fehlenden Nachweisen und / oder bei Feststellung von bzw. bestehendem Verdacht auf Krankheits- oder Parasitenbefall auf Kosten des Kunden mit dem entsprechenden Mitteln / Medikamenten fachgerecht zu behandeln. Folgeschäden hier vertraglich zugesicherter Prophylaxen gehen zu Lasten des Hundehalters; die Hundebetreuerin übernimmt insoweit keine Gewähr.
(7) Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung des Tieres mit Parasiten kommen; eine Haftung der Hundebetreuerin besteht in solchen Fällen nur dann, wenn dieser Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist.
(8) Die Hundebetreuerin übernimmt grundsätzlich keine Haftung für die Gesundheit des zu betreuenden Tieres. Sollte sich der Hund während des Spazierganges verletzten oder erkranken, so wird er nach bestem Wissen und Gewissen versorgt. Sollte die Hundebetreuerin eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der Hundehalter bereits jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Hundehalters/ Eigentümers / Kunden in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die hierdurch entstehenden tierärztlichen Kosten und/oder Kosten medikamentöser Behandlung - einschließlich Tiertransport und Nebenkosten - trägt allein der Hundehalter. Der Hundehalter verpflichtet sich, die Hundebetreuerin in diesem Zusammenhange von Ansprüchen Dritter frei zu halten. Die Hundebetreuerin wird im Falle einer akuten Erkrankung oder Verletzung des Hundes versuchen, den Hundehalter (Notfallperson) vor Einleitung von Behandlungsmaßnahmen durch Dritte zu informieren und Entscheidungen abzusprechen, es sei denn, es liegt ein Notfall vor, bei dem die Gesundheit des Tieres auf Grund der Verzögerung der gebotenen Behandlung (weiter) gefährdet wäre.
(9) Verstirbt ein Tier durch Krankheit oder Unfall während der Betreuung, kann, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Hundebetreuerin, kein Schadensersatz verlangt werden.


§ 8 Läufige Hündinnen
Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundebetreuerin darüber zu informieren, falls bzw. dass seine Hündin läufig ist, bzw. während des ggf. längeren Aufenthalts bei der Hundebetreuerin läufig wird. Der Hundehalter akzeptiert, dass läufige Hündinnen an Gruppenspaziergängen nicht teilnehmen können. Die Hundebetreuerin ist berechtigt, die Übernahme einer läufigen Hündin zur Betreuung abzulehnen, ohne dass dem Kunden daraus ein Entschädigungsanspruch erwächst.
Sollte der Hundehalter der Hundebetreuerin eine läufige Hündin übergeben, wird seitens der Hundebetreuerin für etwaige Folgen (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit) keine Haftung übernommen; diesbezüglich entstehende Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters.


§ 9 Weitere Erklärungen und Vereinbarungen zur vertraglichen Haftung
(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht, die sich auf das betreute Tier erstreckt. Eine aktuelle Bestätigung der betreffenden Versicherung ist bei erstmaliger Abgabe des Hundes zu hinterlegen. Umgekehrt versichert die Hundebetreuerin, dass für ihren Betrieb / ihr Unternehmen eine betriebliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist und unterhalten wird, die das Haftungsrisiko aus der gewerblichen Tätigkeit als Hundebetreuerin abdeckt.
(2) Die Übergabe des Hundes in die Betreuung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Hundehalters; das bezieht sich insbesondere und ausdrücklich auf die anderen, in der Betreuung befindlichen Hunde, und zwar speziell auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und die dadurch möglichen Verletzungsfolgen: Dem Hundehalter ist bekannt, dass es zu Auseinandersetzungen zwischen den Hunden kommen kann; die Hundebetreuerin haftet insoweit nicht für eventuelle Verletzungen des betreuten Hundes. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.
(3) Der Hundehalter haftet im Übrigen im Innenverhältnis der Vertragsparteien für alle durch das betreute Tier bei Dritten verursachten Personen-/ Sach- oder Vermögensschäden und stellt die Hundebetreuerin im Innenverhältnis frei. Das gilt auch für Schäden an Wild- oder Haustieren.
(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Tierhalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen und ähnliches übernimmt die Hundebetreuerin bei Beschädigung oder Abhandenkommen keine Haftung.
(5) Der Hundehalter versichert, dass der zur Betreuung übergebene Hund durch einen Mikrochip gekennzeichnet ist; die dringende Empfehlung der Hundebetreuerin, eine kostenlose Registrierung des Hundes beim TASSO Haustierregister vornehmen zu lassen, hat der Hundehalter zur Kenntnis genommen. Im Falle des Entlaufens des betreuten Hundes bestehen grundsätzlich keine Wertersatz- oder Schadensersatzansprüche des Hundehalters gegenüber dem Betreuer wegen des Verlustes des Tieres, es sei denn, der Betreuer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
(6) Im Übrigen werden etwaige Verpflichtungen der Hundebetreuerin gegenüber dem Kunden zum Schadensersatz, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach auf die jeweilige Ersatzleistung der betrieblichen Haftpflichtversicherung begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung auf höchstens 10.000 €. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung Hundebetreuerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundebetreuerin und / oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.


§ 10 Sonstige vertragliche Vereinbarungen; Datenschutz
(1) Der Hundehalter / Kunde ist verpflichtet, der Hundebetreuerin eine Kontaktperson zu benennen, die die Hundebetreuerin jederzeit nachrichtlich erreichen kann. Der Kunde bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundehalterin unverzüglich benachrichtigt, wenn bei einem Tier gesundheitliche oder psychische Störung auftreten oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß überschreiten. Die Kontaktperson wird des Weiteren benachrichtigt, wenn das zu betreuende Tier während der Betreuung Aggressions- oder Angstverhalten zeigt, das eine gefahrlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in solchen Fällen dafür Sorge zu tragen, dass das Tier durch ihn oder durch die Kontaktperson abgeholt wird.
(2) Wichtige Schlüssel, die zur Ausübung der vertraglichen Leistungen der Hundebetreuerin notwendig sind, müssen bei Vertragsabschluss bzw. bei Erteilung des Einzelauftrages an die Hundebetreuerin übergeben werden. Die Übergabe wird protokolliert; die Hundebetreuerin ist verpflichtet, alle Schlüssel auf Anforderung des Hundehalters, spätestens aber nach Vertragskündigung oder anderweitiger Beendigung der Vertragsbeziehung dem Hundehalter / Kunden vollständig zurückzugeben, auch dies wird protokolliert.
(3) Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundendatei der Hundebetreuerin aufgenommen und dort elektronisch gespeichert werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Über seine Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Speicherung und Löschung von Daten ist der Kunde informiert.
(4) Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass die Hundebetreuerin über eine ihr bekannt gegebene E-Mail-Adresse mit ihm kommuniziert. Der Zusendung von Rechnungen der Hundebetreuerin per E-Mail stimmt der Kunde ausdrücklich zu.
(5) Der Kunde / Hundehalter gestattet der Hundebetreuerin ausdrücklich, während der Betreuung Fotos oder Videos des betreuten Tieres aufzunehmen. Der Hundehalter erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundehalterin auf deren Homepage und anderen Medien – auch zum Zwecke der Werbung - einverstanden.
(6) Änderungen oder Ergänzungen dieser Rahmenvereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
(7) Sollte eine der vorstehenden Vertragsbedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien werden die nichtige / ungültige / rechtswidrige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.